Die Vereinsmitgliedschaft in der [Be]LUG

Was sind die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft?

Neben den kostenlosen Angeboten der [Be]LUG , die auch Nichtmitgliedern zu Verfügung stehen, bietet die Vereinsmitgliedschaft u.a. folgende Vorteile:

  • finanzielle und personelle Förderung des Vereins und somit Unterstützung der Angebote
  • Mitbestimmung über die Aktivitäten des Vereins
  • kostenloser Zugang (Ausleihe) zu umfangreicher Literatur; Beschaffung weiterer Literatur auf Wunsch
  • PXE-boot von Ubuntu und Debian, sichere Plattenlöschung (innerhalb der Vereinsräume)
  • ein E-Mailkonto @belug.de, Zugang über Webmail & E-Mailclient (IMAP)
  • Shellzugang auf unsere Server
  • Git
  • und mehr

 

Varianten und Kosten der Mitgliedschaft

Wir bieten verschiedene Formen der Mitgliedschaft, die sich unter anderem auch in der Beitragshöhe unterscheiden:

  • normale Mitglieder (Privatpersonen)
  • Fördermitglieder (Privatpersonen & Organisationen; werden auf Wunsch auf der Website genannt)

Der Mindestbeitrag für normale Mitglieder ist 36 Euro pro Jahr. Weil wir wollen, dass sich jeder eine Mitgliedschaft bei uns leisten kann, gibt es einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro pro Jahr für z.B. Schüler & Studenten. Sprechen Sie ggf. unseren Kassenwart auf die vergünstigte Mitgliedschaft an.

Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder ist 120 Euro pro Jahr.
 

Zahlungsweise

Der Beitrag ist im Januar für das laufende Jahr zu zahlen. Die Kontoverbindung steht im Impressum.

 

Wie kann ich Mitglied werden?

Hier könnnen Sie das Antragsformular herunterladen (PDF-Dokument). Senden Sie dieses bitte ausgefüllt an die [Be]LUG oder bringen Sie es zu einem unserer Treffen mit.

Wenn Sie Mitglied geworden sind und die technischen Angebote des Vereins nutzen wollen: das Diensteformular

 

Spenden

Unsere Arbeit können Sie auch ohne Vereinsmitgliedschaft mit einer Spende unterstützen. Weil die [Be]LUG ein gemeinnütziger Verein ist, können Spenden von der Steuer abgesetzt werden.
 

Sonstiges

  • Die Mitgliedschaft gilt normalerweise für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht einen Monat vor Jahresende gekündigt wird.
  • Tritt ein Mitglied während des laufenden Jahres ein, so ist der Mitgliedsbeitrag anteilig für das laufende Jahr zu bezahlen.
  • Tritt ein Mitglied aus, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr.

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie an unseren Kassenwart, er wird Ihnen alle Fragen rund um die Mitgliedschaft gerne beantworten.